Geschrieben am
20. Januar 2012 – 03:26 | von arzneimittelgesetz
Frage von : was ist der unterschied zwischen dem arzneimittelgesetz und dem betäubungsmittelgesetz?
Wird der verstoß gegen das arzneimittelgesetz (z.B. mit dem Illegalen kauf und verkauf von rezeptpflichtigen medikamenten) genauso hart bestraft wie bei einem verstoß gegen das betäubungsmittelgesetz? Denn rechtlich gesehen zählen beide ‘Drogen’ zur Kategorie “Betäubungsmittel” und wie ich das immer im TV mitbekommen habe sind die strafen beim illegalen Medikamentenhandel (z.B. beim verkauf von Methaton, Muskel-relaxern, Diazepam, e.t.c…) ein echter Witz im Vergleich zu einem verstoß gegen das BtMG!
Wenn man sich nur bedenkt das die anzahl der Todesopfer wegen unerlaubtem Medikamentenmissbrauchs um ein vielfaches höher liegt als bei den Drogenopfern(es ist so einfach in Deutschland sich illegal rezeptpflichtige Medikamente zu beschaffen)und sogar dein eigener Hausarzt verschreibt dir Alles “und du musst nur etwas Jammern…”
Beste Antwort:
Answer by Sam W
Das Arzneimittelgesetz geht um das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die ordnungsgemäße Verordnung von Arzneimitteln, Qualität der A., der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit der A. Des Weiteren wird in diesem Gesetz definiert, was überhaupt als Arzneimittel gilt (im Gegensatz zum Heilmittel). Also im Endeffekt geht es um eine Gesetzesvorschrift für Arzneimittelproduzenten (stark vereinfacht ausgedrück).
Das Betäubungsmittelgesetz handelt davon, WAS überhaupt Betäubungsmittel sind. Und dabei geht es eben nicht nur um die bunten kleinen Pillen, die viele Feierleute “glücklich” machen sondern eben auch Morphium u.ä.
Die Strafvorschriften sind völlig unterschiedlich – bei Verstössen gegen das AMG sind meistens mehrere Menschen betroffen (ein komplettes Medikament ist schädlich – siehe Contergan, hier kam das AMG zum Tragen), beim BtMG sind es meistens Einzelverstösse (illegaler Verkauf oder Anbau bis hin zu unrechtmäßiger Abgabe).
Also:
1. Frage: nein, die Strafvorschriften sind völlig unterschiedlich
2. Frage: nein. Nicht alle Drogen sind Betäubungsmittel – aber alle Betäubungsmittel sind Drogen. z.B. ist auch schon der wirksame Bestandteil von Lindenblüten (gegen Husten) eine Droge – ist aber kein Betäubungsmittel
3. glaub doch nicht immer alles, was im Fernsehen kommt!
4. ein Hausarzt wird Dir nicht alles mögliche verschreiben – heute noch weniger als früher! Das geht nämlich alles vom seinem Kassenbudget ab und er wird sich (als verantwortungsvoller) Arzt 3x überlegen, wem er was verschreibt – er muss nämlich mit dem Budget haushalten. Wenn ein Arzt unrechtmäßig ein BtM-Rezept ausstellen, kann er sich seine Kassenzulassung samt Approbation dahin schieben, wo die Sonne nicht hinscheint. Für jedes BtM-Rezept muss ein Nachweis geführt werden. Die Dinger sind durchnummeriert, sie müssen von Hand ausgefüllt werden und selbst wenn man mal eines beim Ausfüllen “versaut”, muss das dokumentiert werden.
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Tags: Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, unterschied, zwischen
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